Dienstleistungen
ARTIKEL 1: ALLGEMEINES
Zweck der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft AXODEL GMBH, mit Firmensitz in der Bittelbronnerstr. 42, 74219 Möckmühl (im Folgenden “AXODEL” oder “der Dienstleister”) und dem Kunden, der die Produkte und Dienstleistungen von AXODEL in Anspruch nimmt (im Folgenden “der Kunde”).
Der Kunde erklärt, dass er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit der alleinigen Geltung einverstanden ist.
Alle sonstigen Bedingungen sind für AXODEL erst nach einer schriftlichen Bestätigung ihrerseits bindend.
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen können von der Gesellschaft AXODEL ohne Vorankündigung geändert werden. In diesem Falle gelten die neuen Bedingungen nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten unterzeichnet wurden und wenn der Kunde hiervon vorher Kenntnis erlangt hat.
ARTIKEL 2: DEFINITIONEN
Die im Vertrag verwendeten Begriffe, ob im Singular oder im Plural, haben die folgenden Bedeutungen:
Bordgerät: in einem Fahrzeug installierter GSM und GPS -Telematikbox, mit Vertragsreferenz GP8000 oder jede andere Telematikbox.
Dienstleistungen: Verarbeitung der Bordgerät-Daten zur Verfolgung und Visualisierung der Fahrt des Fahrzeugs auf einer Karte, Verfolgung der Off-Trip-Aktivität, des Fahrtyps, der Fahrererkennung, der Datenanalyse und der Erstellung von Berichten.
Server: Computersysteme zum Empfangen und Verarbeitung von Informationen, die vom Bordgerät übertragen und vom Kunden über das Internet zugänglich sind.
ARTIKEL 3 : VERTRAGSINHALT
Die Fa. AXODEL stellt dem Kunden Telematikdaten zur Verfügung, die aus der entweder bordeigenen oder von AXODEL installierten Telematik-Hardware an AXODEL geliefert und von AXODEL verarbeitet werden.
Der Kunde kann hierbei aus verschiedenen Vertragsmodellen wählen, die im Wesentlichen modular aufgebaut sind und unabhängig voneinander gebucht/gekauft werden können.
Allgemein bietet der Dienstleister folgende Leistungen an:
1- Bereitstellung von Software-Plattformen und/oder Software
2- Schulung
3- Unterstützung des Benutzers
4- Audits auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung
- BEREITSTELLUNG DER SOFTWARE-PLATTFORM
Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden eine Software-Plattform zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe er über das Internet auf die Telematikdaten seiner Fahrzeuge zugreifen kann Diese werden von den integrierten Vorrichtungen in seinen Fahrzeugen gesammelt und von den Servern des Dienstleisters empfangen und verarbeitet.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Qualität und Geschwindigkeit der Übertragung der Informationen auf den Server direkt von der ausgewählten Art der Internetübertragung abhängen (z. B. DSL). Eine Haftung hierfür übernimmt AXODEL nicht. - SCHULUNG
AXODEL verpflichtet sich, den Kunden entweder telefonisch oder vor Ort zur von ihm ausgewählten “integrierten Telematik-Lösung” angemessen zu schulen.
Dem Kunden werden Daten für die Schulung vorgeschlagen und dieser verpflichtet sich, eines dieser Daten schnellstmöglich per E-Mail oder Fax zu bestätigen - KUNDENDIENST (HOTLINE)
a)Der Dienstleister verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Kunde aus der Ferne beraten werden kann, und zwar telefonisch oder per Mail über ein gemeinschaftlich genutztes Postfach und zwar von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Feiertagen sowie während der Zeiten, in denen die Firma geschlossen ist. Der Vertrag beinhaltet maximal 8 Anrufe pro Tag und Kunde je nach Bedeutung des Fuhrparks des Kunden und geschätztem Bedarf (2 bis 8 Anrufe pro Tag).
Im Falle von Schwierigkeiten muss der Kunde den Dienstleister so schnell wie möglich benachrichtigen.Nach Eingang des Anrufs oder der Nachricht verpflichtet sich der Dienstleister zu einer Antwort innerhalb von maximal 72 Arbeitsstunden.
Der Dienstleister gewährleistet, dass eine notwendige Vor-Ort-Unterstützung 14 Tage nach Eingang der Meldung nicht überschreiten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn anderweitig keine Abhilfe geschaffen werden kann.
b) Bevor er den Dienstleister um Hilfe bittet, verpflichtet sich der Kunde
- Alle benötigten Informationen für die Lösung des gemeldeten Problems zu sammeln;
- Darüber Auskunft zu erteilen, ob das aktuelle Anliegen in der Vergangenheit bereits untersucht wurde, sofern das in der Datenbank des Dienstleisters nicht verzeichnet ist.
- Der Kunde hat dem Dienstleister Zugang zu der gesamten Hardware und allen Dokumenten zu gewähren, die dieser zur Durchführung seiner Aufgabe benötigt.
c) Aus Gründen der Vorsicht und um so viele Probleme wie möglich zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde:
- Sich vor allen Risiken einer Beschädigung der Hardware durch sein eigenes Personal und seine Mitarbeiter zu sichern, da in einem solchen Falle der Kunde die Kosten für die Maßnahmen des Dienstleisters trägt.
- Sicherzustellen, dass sein Personal und seine Mitarbeiter, die die Fahrzeug-Telematik-Lösungen nutzen, die zur Verfügung gestellte Hardware nur für die vorgesehenen Zwecke mit der entsprechenden Software nutzen.
- AUDITS GEGEN RECHNUNG
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach Erstellung eines Kostenvoranschlags kann der Dienstleister die folgenden zusätzlichen Leistungen zur Unterstützung anbieten:
- Unterstützung beim Ausbau der IT;
- Beratung bei der Auswahl der geeigneten Hardware in Bezug auf ihre Herstellung und ihre qualitative und quantitative Entwicklung;
- Spezialisierte Audits wie Telefon, Expertise usw..
Der Dienstleister beauftragt nach seinem Ermessen mit der Erledigung der Aufgabe kompetentes, freies und zahlenmäßig ausreichendes Personal, um die Aufgabe zeitnah zu erledigen.
Die Aufgaben werden jeweils in einem separaten Auftrag festgelegt.
Nach Erledigung der Aufgabe lässt der Dienstleister dem Kunden einen Problembericht zukommen, aus dem die Tätigkeiten des Dienstleisters und das Ergebnis erkennbar sind
ARTIKEL 4 : VERTRAGSLAUFZEIT
Der zugrundeliegende Vertrag kann mit einer festen Laufzeit von 12 (zwölf), 24 (vierundzwanzig), 36 (sechsunddreißig), 48 (achtundvierzig) oder 60 (sechzig) Monaten ab dem Datum seiner Unterzeichnung abgeschlossen werden.
Nach Ablauf der ursprünglichen, vom Kunden gewählten Laufzeit, sofern sich der Kunde nicht für eine Verlängerung durch Unterzeichnung eines neuen Vertrags mit AXODEL mit dem gleichen Gegenstand entschieden hat, wird dieser stillschweigend zu den gleichen finanziellen Bedingungen um weitere 24 Monate verlängert.
Jede Partei kann den Vertrag zum Ende der gewählten Laufzeit durch schriftliche Kündigung, die 3 Monate vor Ende der Laufzeit bei der anderen Partei eingegangen sein muss, beenden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
AXODEL hat die Möglichkeit, den Vertrag in folgenden Fällen zu kündigen:
- Der Kunde zahlt Beträge, die er laut Vertrag schuldig ist, nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist,
- Nichterfüllung einer beliebigen Verpflichtung oder Obliegenheit durch den Kunden.
- Sanierung oder Insolvenz des Kunden
- Manipulation der Software, Daten und eingebauten Hardware
Im Falle des Verzugs mit der Zahlung von Beträgen ist AXODEL erst nach Mahnung mit Fristsetzung und dem Verstreichen der Frist zur Kündigung berechtigt.
In jedem Falle verpflichtet sich der Kunde, AXODEL zusätzlich zu allen Beträgen, die er für die im Rahmen des Vertrags erhaltenen Leistungen schuldig ist, eine Auflösungsentschädigung in Höhe der zum Zeitpunkt der Auflösung bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit anfallenden Monatsraten inkl. Steuern zzgl. 10 % zu zahlen. Diese ist mit Kündigung sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
ARTIKEL 5 : PREISE UND ZAHLUNGSMETHODEN
Für die Dienstleistungen sind die Preise fällig, die aus der Tabelle in der Bestellung und ggf. im Angebot, das der Kunde erhält, hervorgehen.
Die Preise sind exklusive der jeweils gültigen und anwendbaren Steuer.
Die Rechnungen sind im Voraus innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt per Scheck oder Überweisung zahlbar, sofern aus der Bestellung keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
AXODEL kann die Erbringung weiterer Leistungen ablehnen, sofern der Kunde sich im Verzug mit der Zahlung der fälligen Beträge befindet.
Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
ARTIKEL 6 : HAFTUNG
6.1 AXODEL haftet für Schadensersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von AXODEL, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
a) die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesen Fällen ist die Haftung von AXODEL auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, bei Sachschäden zusätzlich auf einen Höchstbetrag von € 1.000.000, (Haftpflichtversicherungssumme),
b) eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
c) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
d) eine Haftung wegen Arglist sowie
e) die Übernahme einer verschuldensunabhängigen Garantie..
6.2 Befreiung von AXODEL von ihren vertraglichen Verpflichtungen
Der Kunde kann AXODEL nicht haftbar machen, wenn eine Lokalisierung des Fahrzeugs nicht möglich ist und/oder das Fahrzeug stillstehen muss, sofern diese Unmöglichkeit der Lokalisierung nicht auf eine Funktionsstörung der Plattform zurückzuführen ist, die die übermittelten Daten empfängt und verarbeitet. Dies gilt vor allem in den folgenden Fällen:
- Wenn das Fahrzeug des Kunden sich in einem geographischen Gebiet befindet, das von den Mobilfunknetzen der Betreiber, die Partner von AXODEL sind, nicht abgedeckt wird;
- Wenn das Fahrzeug sich an einem Ort befindet, an dem das Signal des Satelliten oder die Mobilfunk- und/oder GPS-Trägerwellen nicht empfangen werden können, vor allem in Tiefgaragen, abgeschlossenen, metallischen Umgebungen, solchen, die keine Radiowellen eindringen lassen, usw.;
- Unterbrechung oder Aussetzung eines Mobilfunk- oder GPS-Netzes oder Schwierigkeiten bei der Verbindung mit einem Satelliten;
- Nähe des Fahrzeugs zu einem starken, elektrischen Feld oder einem System zur Störung von Wellen;
- Übermäßige Beanspruchung der Hardware infolge einer unsachgemäßen Nutzung durch das Personal oder die Mitarbeiter des Kunden;
- Zerstörung des Systems durch Vandalismus.
AXODEL haftet in keinem Falle bei einer Unterbrechung der Dienste aufgrund von Entscheidungen seitens Behörden oder in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Funktionsstörungen von Kommunikationsnetzen, die von AXODEL nicht beeinflussbar oder vorhersehbar sind, ihre Leistungsfähigkeit aber maßgeblich beeinflussen, sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt.
AXODEL haftet nicht, wenn der Kunde sich zum Zeitpunkt des Reklamationsfalls oder Beschwerdegrunds mit der Zahlung seiner Gebühren oder Monatsraten im Rückstand befindet.
AXODEL verpflichtet sich, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass die Software-Plattform unter optimalen Bedingungen genutzt werden kann. Der Dienstleister kann die Zuverlässigkeit und/oder Funktionstüchtigkeit der verwendeten Telekommunikationseinrichtungen jedoch nicht garantieren. Der Kunde entlastet den Dienstleister also von allen möglichen Folgen der Nutzung dieser Telekommunikationseinrichtungen..
Daneben haftet AXODEL in den folgenden Fällen nur eingeschränkt oder gar nicht:
In Anbetracht der Art ihrer Handlungspflicht kann AXODEL vom Kunden für direkte Schäden nicht haftbar gemacht werden, die nicht durch ein Versagen ihrerseits im Rahmen der Bereitstellung ihrer Dienste verursacht wurden. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt (Streik, Krieg, Stromausfall, mangelnde Abdeckung des Mobilfunknetzes) und bei Diebstahl des Fahrzeuges oder Teile des Fahrzeugs, ohne die die Nutzung der Dienstleistung nicht möglich ist
6.3 Auf jeden Fall ist die Haftung in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Gebühr/Preise, die der Kunde für die letzten 3 Monate vor dem Schadenfall bezahlt hat.
ARTIKEL 7 : OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN, PFLICHT ZUR ZUSAMMENARBEIT
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für ein einwandfreies Funktionieren der integrierten Vorrichtung eine vollständige Einhaltung der eigenen Verpflichtungen notwendig ist, da die Funktionstüchtigkeit des Geräts und die für ihre Verarbeitung nötige Übertragung der Informationen an die Plattform andernfalls nicht garantiert werden kann.
Zusätzlich zu seiner Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Klauseln des vorliegenden Vertrags einzuhalten, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung vor allem der folgenden Punkte (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Nutzung der integrierten Vorrichtung ihrem Zweck gemäß. Bei jeder anderen Nutzung, egal ob unerlaubt oder nicht, trägt allein der Kunde die gesamte Verantwortung.
- Nutzung der integrierten Vorrichtung gemäß der Gebrauchsanleitung, die gleichzeitig mit dem Einbauprotokoll ausgehändigt wird,
- Durchführung der Wartungs- oder Kontrollmaßnahmen, die laut Vertrag vorgesehen sind oder von AXODEL im Rahmen notwendiger Arbeiten angesetzt werden,
- Belassung der von Autohersteller oder zugelassenem Personal in die Fahrzeuge eingebauten Geräte im ursprünglichen Zustand ohne Änderung ihrer Position oder Umgebung,
- Schutz des dem Kunden zugewiesenen Passworts, das personengebunden ist und unbedingt geheim gehalten werden muss,
- Keine Weitergabe der Zugangscodes an andere Personen ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von AXODEL,
- Sofortige Benachrichtigung von AXODEL per Einschreiben mit Empfangsbestätigung im Falle von Verlust oder Diebstahl der Zugangscodes,
- Sorgfältiger Schutz der eigenen Informationssysteme gegen alle böswilligen Handlungen und Computerviren,
- Unterlassung des Versuchs, direkt oder indirekt auf die Quellcodes der Software zuzugreifen,
- Unterlassung des Versuchs, ohne vorherige Genehmigung von AXODEL direkt oder indirekt auf Maßnahmen zur Wartung oder Reparatur der Hardware zuzugreifen
Ein Verstoß des Kunden gegen eine dieser Obliegenheiten befreit AXODEL von jeder Gewährleistung und/oder Haftung.
Im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit ist der Kunde gegenüber seinen Kunden und Dritten allein für durch ausgestattete Fahrzeuge verursachte Schäden verantwortlich.
Infolgedessen schützt der Kunde AXODEL ausdrücklich vor allen Klagen Dritter.
Die Parteien sind sich einig, dass eine aktive und regelmäßige Zusammenarbeit Parteien nötig ist, damit AXODEL seine Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Hierzu liefert der Kunde an AXODEL:
- alles Material, das von AXODEL für notwendig erachtet wird, um den Vertrag zu erfüllen.
- freien Zugriff auf alles Material gewähren, das er für die Erbringung der Leistung für nötig erachtet.
- Den Kontakt zwischen AXODEL und allen Personen im Unternehmen, bei denen er dies als wichtig betrachtet, und unter diesen einen Verantwortlichen benennen, der Fragen beantworten und von AXODEL vorgeschlagene Lösungen umsetzen kann. Diese Person, der einzige Ansprechpartner von AXODEL sein sollte, hat die Befugnis, im Namen des Kunden alle Auskünfte zu erteilen und AXODEL bei der Erfüllung des Vertrags zu unterstützen. Bei Ausfall des benannten Ansprechpartners muss der Kunde schnellstmöglich für Ersatz sorgen.
- Sich bei jeder Verwendung genau an die Anleitung zur Implementierung für Hard- und Software halten.
- die Sicherheit, dass das eigene Personal und die eigenen Mitarbeiter, die die Software nutzen, über ausreichende Kenntnisse und Kompetenz für eine Nutzung gemäß der Anleitungen verfügen. Gegebenenfalls muss der Kunde auf eigene Kosten Schulungen zum Umgang mit der Software durchführen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass AXODEL nicht zwangsläufig einen tiefen Einblick in die berufliche Tätigkeit des Kunden haben muss. In diesem Zusammenhang müssen alle Unklarheiten oder Ungenauigkeiten vom Kunden beseitigt werden, sobald er Kenntnis von ihnen erlangt. Der Kunde muss dem Dienstleister vor allem alle Erklärungen und wichtigen Informationen zu seinen Diensten und ihrer Umgebung liefern. Er hat sein Personal so zu instruieren, dass es mit dem Dienstleister zusammenarbeitet.
Der Kunde verzichtet darauf, den Dienstleister für Schäden an Datenbanken, Computerspeichern und allen anderen Dokumenten, jeder Hardware und jedem Programm haftbar zu machen, die er AXODEL im Rahmen der von ihr durchzuführenden Arbeiten anvertraut hat.
Das Gleiche gilt bei jeder Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Maßnahmen von AXODEL. Bei dieser Gelegenheit schützt sich der Kunde vor Risiken, indem er Kopien sämtlicher Dokumente, Dateien und Träger anfertigt und sicherstellt, dass bei der Wiederaufnahme der Nutzung alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden.
AXODEL wird von seiner Pflicht zur Vertragserfüllung entbunden, wenn der Kunde seiner Verpflichtung der Zusammenarbeit nicht nachkommt. AXODEL kann in keinem Falle für Funktionsstörungen haftbar gemacht werden, deren Ursache eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ist.
ARTIKEL 8 : DIEBSTAHL, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER INTEGRIERTEN VORRICHTUNG ODER DES AUSGESTATTETEN FAHRZEUGS
Der Kunde kann den vorliegenden Vertrag nicht wegen Diebstahls, Verlust oder Beschädigung der integrierten Vorrichtung auflösen, die für die Dienstleistung, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, benötigt wird, egal was der Grund dafür ist (z. B. Unfall, Katastrophe usw.).
Im Falle eines Diebstahls des mit der integrierten Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs ist AXODEL lediglich dazu verpflichtet, ihrem Kunden Auskunft darüber zu erteilen, wo sich das Fahrzeug befindet. Die Pflicht umfasst kein tatsächliches Auffinden des Fahrzeugs oder einen Schutz desselben vor Vandalismus oder Beschädigungen jeglicher Art.
ARTIKEL 9 : SOFTWARELIZENZ
Die für die Telematik verwendete Software unterliegt einer Lizenz.
Des Weiteren sind alle Punkte zu ihrer Nutzung, vor allem in Bezug auf Garantien und Haftung, in den allgemeinen Bedingungen zur Lizenzierung der besagten Software aufgeführt, die der Nutzer beim Einbau der integrierten Vorrichtung zusammen mit den allgemeinen Verkaufsbedingungen erhält. Diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil
ARTIKEL 10 : DATENSCHUTZ UND NEUE DSGVO -NORMEN
Der Kunde wird dafür sorgen, dass er den geltenden Datenschutz für personenbezogene Daten, auch nach den neuen DSGVO -Normen beachtet. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen zu den Datenschutzgesetzen und den europäischen DSVGO-Standards lädt AXODEL den Kunden dazu ein, sich online auf dedizierten Websites zu verbinden.
Der Kunde hat das Recht, durch eine einfache Anfrage an AXODEL auf die ihn betreffenden Informationen zuzugreifen und sie zu korrigieren. AXODEL verpflichtet sich dem Kunden die Auskunft zu erteilen, ob und welche personenbezogenen Daten vorhanden sind.
Der Kunde wird ausdrücklich informiert und verpflichtet sich, die auf dem Server gesammelten Informationen nur für die beruflichen Zwecke zu nutzen, für die sie bestimmt sind. Die gesammelten Informationen dürfen unter keinen Umständen in einer anderen Webanwendung verwendet werden, wo sie private Rechte Einzelner verletzen könnten, und insbesondere nicht, wenn die Privatsphäre von Einzelpersonen betroffen werden könnten.
In Bezug auf die Fahrzeug-Telematik verpflichtet sich der Kunde vor allem:
- Die von AXODEL zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste nicht so zu nutzen (oder durch Dritte nutzen zu lassen), dass Daten übertragen werden, die gegen Recht und Gesetz verstoßen, da sie obszön, bedrohlich, schockierend oder verleumderisch sind, gegen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit oder Eigentumsrechte verstoßen, die Privatsphäre verletzen oder auf sonstige Weise gegen ethische Prinzipien verstoßen;
- Die Nutzungsrechte der von AXODEL zur Verfügung gestellten Datenbanken zu respektieren;
- Die eigenen Informationssysteme so zu schützen, dass sie vor dem Zugriff Dritter sicher sind und ebenfalls geeignete Abwehrmaßnahmen u.a. durch technische Sicherungen zu schaffen, um die Daten und den Zugriff zu schützen
Folgende persönliche Daten werden von AXODEL erhoben, um die Fahrzeugdaten an den Kunden weiterzugeben:
- Name und Vorname aller Benutzer der Plattform
- E-Mail-Adressen aller Benutzer der Plattform
- Telefonnummer aller Benutzer der Plattform
- Bankverbindung des Kunden
- Kennzeichen der Fahrzeuge des Kunden
Zur Erfüllung des Vertrages können folgende persönliche Daten an ein Drittunternehmen (z.B. Installateur der Hardware) weitergegeben werden:
- Anschrift des Kunden
- Kennzeichen der auszustattenden Fahrzeuge
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verantwortlichen
ARTIKEL 11 : VERPFLICHTUNG ZUR GEHEIMHALTUNG
Jede der Parteien verpflichtet sich, sofern nicht vorher schriftlich anders vereinbart, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Daten, die Methoden, das Know-how, die Quellcodes, die Herstellungsverfahren, die technischen Informationen und die geschäftlichen und finanziellen Vorgänge der anderen Partei, auf die sie im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags Zugriff hat, nicht auszunutzen und Dritten nicht direkt oder indirekt mitzuteilen.
AXODEL kann jedoch für die Verbreitung von vertraulichen Informationen nicht verantwortlich gemacht werden, wenn diese öffentlich zugänglich sind oder sie sie rechtmäßig aus anderen Quellen erfahren hat oder Sie von Behörden und/oder Gerichten dazu veranlasst wird
ARTIKEL 12 : HÖHERE GEWALT
Zusätzlich zu den Ereignissen, die von der Deutsche Rechtsprechung normalerweise als höhere Gewalt betrachtet werden, werden die Verpflichtungen der Parteien im Falle von Ereignissen automatisch ausgesetzt, die sie nicht kontrollieren können und die sie an der normalen Erfüllung des Vertrags hindern, wie z. B.: Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Stillstand der Verkehrsmittel aus beliebigen Gründen, Total- oder Teilstreiks inner- oder außerhalb des Unternehmens, Aussperrung des Unternehmens, Stilllegung der Telekommunikation, GPS-Ortung oder der Computernetzwerke, Computerausfälle usw.
Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere unverzüglich informieren, dass sie ihre Leistung nicht erbringen kann, und die Gründe dafür darlegen. Die Aussetzung der Verpflichtungen ist in keinem Falle ein Haftungsgrund wegen Nichterbringung der betreffenden Leistung oder ein Anlass zur Zahlung von Schadenersatz, Zinsen oder Verzugsstrafen.
Sobald jedoch der Grund für die Aufhebung der gegenseitigen Verpflichtungen nicht mehr besteht, haben die Parteien alle Anstrengungen zu unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die verhinderte Partei die andere auf allen schriftlichen Wegen (E-Mail, Brief, Einschreiben mit Empfangsbestätigung) zu informieren, dass sie ihre Pflicht wieder erfüllt.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Parteien den vorliegenden Vertrag rechtmäßig auflösen können, wenn das Ereignis, das Grund für die Aussetzung der Verpflichtungen sein kann, länger als 6 (sechs) Monate andauert. Diese rechtmäßige Auflösung kann jedoch erst 30 (dreißig) Tage nach Versand einer Mitteilung mit Empfangsbestätigung erfolgen, aus dem die Absicht hervorgeht, die Klausel anzuwenden. Der Vertrag wird in diesem Falle aufgelöst, ohne dass die Vertragspartner zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sind.
ARTIKEL 13 : ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS
Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von beiden Parteien schriftlich fixiert und unterschrieben wurden.
ARTIKEL 14 : SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn eine Klausel dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein sollte, so berührt sie die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht oder verlieren die sonstigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. In diesem Falle bemühen sich die Parteien um eine angemessene vertragskonforme Lösung.
ARTIKEL 15 : STREITIGKEITEN
Die vorliegende Übereinkunft unterliegt deutschem Recht.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und über diesen Vertrag, wird, soweit gesetzlich zulässig, Heilbronn vereinbart. Als Erfüllungsort wird Möckmühl vereinbart.